Am 16. November 2022 verfügte die Staatsanwaltschaft sodann, dass Rechtsanwalt C.________ im Strafverfahren gegen den Beschuldigten aufgrund nicht rechtsgültiger Mandatierung als Rechtsbeistand der Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführerin 2 nicht zugelassen werde und begründete dies wie folgt: