_ reichte eine am 4. November 2022 vom Anzeigeerstatter unterzeichnete Anwaltsvollmacht ein. 3.2 Mit Verfügung vom 14. November 2022 liess die Staatsanwaltschaft die Beschwerdeführerin 1 und die Beschwerdeführerin 2 mangels gültiger Konstituierung nicht als Privatklägerinnen im Strafverfahren gegen den Beschuldigten zu und stellte zu-