Am 23. November 2021 reichte der Beschuldigte aufforderungsgemäss eine schriftliche Stellungnahme zur Strafanzeige ein. Der Anzeigeerstatter replizierte am 22. Februar 2022. Der Beschuldigte duplizierte am 5. April 2022. Am 7. November 2022 – nach In-Aussicht-Stellen der Verfahrenseinstellung und Gewährung der Frist nach Art. 318 StPO mit Mitteilung vom 22. September 2022 – teilte Rechtsanwalt C.___