Es stelle sich die Frage, inwiefern der Anzeigeerstatter diesbezüglich in seinen Rechten unmittelbar verletzt worden sein solle. Mit Schreiben vom 11. August 2021 antwortete der Anzeigeerstatter das Folgende: Es trifft zu, dass E.________ im vorliegenden Fall nur bezüglich des angezeigten Betrugs zu seinem Nachteil in seinen eigenen Rechten unmittelbar verletzt wurde. Diesbezüglich wird an der Konstituierung als Privatkläger festgehalten. Als Aktionär der B.________-Gesellschaften wurde E._____