nicht vereinbarungsgemässe Verwendung eines Kredits). Mit Schreiben vom 9. Juli 2021 hielt die Staatsanwaltschaft fest, mit Ausnahme des behaupteten Betrugs zum Nachteil des Anzeigeerstatters würden sämtliche Vorwürfe auf ungetreue Geschäftsbesorgung, evtl. Veruntreuung zum Nachteil der Gesellschaften der B.________-Gruppe lauten. Es stelle sich die Frage, inwiefern der Anzeigeerstatter diesbezüglich in seinen Rechten unmittelbar verletzt worden sein solle.