Der Anzeigeerstatter macht zusammenfassend geltend, dass es im Rahmen der gemeinsamen Geschäftstätigkeit zu finanziellen Unregelmässigkeiten durch den Beschuldigten gekommen sei (u.a. nicht geschäftsmässig begründete Überweisungen an eine andere Gesellschaft; Darlehensnahme im Wissen um die deliktische Herkunft der Mittel und Nichtweiterleiten derselben; nicht vereinbarungsgemässe Verwendung eines Kredits).