Die Änderungen des Handelsregistereintrags (keine Zeichnungsberechtigung des Anzeigeerstatters) erfolgte nach Anmeldung durch den Beschuldigten am 27. Mai 2020. In den Protokollen der Verwaltungsratssitzungen der Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführerin 2 vom 15. Mai 2020 wurde vermerkt, dass der Beschuldigte und sein damaliger Rechtsanwalt I.________ an den Sitzungen anwesend und der Anzeigeerstatter entschuldigt gewesen sei. Am 3. Juli 2020 reichte der Anzeigeerstatter, vertreten durch Rechtsanwalt J.________, gegen den Beschuldigten und Rechtsanwalt I.______