_» sowie den Umbau des Gasthofs G.________ in H.________ (Ort). Am 15. Mai 2020 fanden eine Verwaltungsratssitzung der Beschwerdeführerin 1 sowie eine solche der Beschwerdeführerin 2 statt, anlässlich welchen beschlossen wurde, dem Anzeigeerstatter die Zeichnungsberechtigung für die Beschwerdeführerin 1 und die Beschwerdeführerin 2 zu entziehen. Die Änderungen des Handelsregistereintrags (keine Zeichnungsberechtigung des Anzeigeerstatters) erfolgte nach Anmeldung durch den Beschuldigten am 27. Mai 2020.