__ Holding AG und die B.________ Generalunternehmung AG seien als Privatklägerinnen bezüglich des Vorwurfs der ungetreuen Geschäftsbesorgung zuzulassen. 4. Rechtsanwalt Dr. C.________ sei im Strafverfahren gegen A.________ als Rechtsbeistand der B.________ Holding AG sowie der B.________ Generalunternehmung AG zuzulassen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -