Rechtsanwalt B.________ wird für das Beschwerdeverfahren eine amtliche Entschädigung von CHF 6'804.80 (inkl. Auslagen und MWST) entrichtet. A.________ hat dem Kanton Bern die an Rechtsanwalt B.________ ausgerichtete amtlichen Entschädigung von CHF 6'804.80 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 2'369.40 zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).