2. Die in der Beschwerde und der Eingabe vom 24. Januar 2023 gestellten Beweisanträge auf Erstellung einer Expertise, auf Vornahme einer Unternehmensbewertung/Expertise sowie auf Wiederholung der Zeugenbefragungen werden abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Die Entschädigung des amtlichen Vertreters des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt B.________, wird für das vorliegende Beschwerdeverfahren wie folgt bestimmt: