Unter Berücksichtigung dieser Anpassungen ist die Kostennote von Rechtsanwalt B.________ um gerundet 17 Stunden zu kürzen ist, womit ein Aufwand von 31.5 von Stunden à CHF 200.00 zu entschädigen ist (CHF 6'300.00). Unter Berücksichtigung der Auslagen (CHF 18.30) und der Mehrwertsteuer (486.50) ergibt sich daraus eine amtliche Entschädigung von CHF 6'804.80. Das volle Honorar ist in Anwendung von Art.