Es wird nicht in Abrede gestellt, dass sich betreffend Kausalzusammenhang und Höhe des Schadens komplexe Sachverhalts- und Rechtsfragen stellen können. Zudem ist zu berücksichtigen, dass der Beschwerdeführer seine Ansprüche zu begründen und zu belegen hat. Aber letztlich ist das Prozessthema beschränkt auf die Kausalität und die Höhe des Schadens und war, wie erwähnt, bereits mehrfach Gegenstand im Verfahren. Der geltend gemachte Aufwand für das Verfassen der Beschwerde ist auf 12 Stunden zu kürzen.