Aktenstudium: 13 Stunden 20 Minuten Verfassen der Beschwerde: 19 Stunden 30 Minuten Besprechungen Klient: 7 Stunden 15 Minuten Studium Stellungnahmen: 50 Minuten Verfassen Stellungnahmen: 6 Stunden 7.4 Dieser Zeitaufwand scheint nicht geboten und erweist sich auch mit Blick auf den anwendbaren Tarifrahmen, der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 KAG) als zu hoch. Es ist zu berücksichtigen, dass sich die gleichen Rechts- und Sachverhaltsfragen schon bei der Einstellung des Verfahrens 2018 und im Rahmen des Beschwerdeverfahrens 2019 stellten.