8 168.811]). Da es vorliegend einzig noch um die Entschädigung für wirtschaftliche Einbussen geht, ist das Honorar im untersten Viertel dieses Tarifrahmens anzusiedeln. 7.3 Rechtsanwalt B.________, amtlicher Verteidiger des Beschuldigten, macht in seiner Kostennote vom 24. Mai 2023 ein Honorar in der Höhe von CHF 13'095.00 (48 Stunden und 30 Minuten à CHF 270.00, vgl. Zusammenfassung in der Kostennote) geltend. Dieser Aufwand setzt sich u.a. zusammengefasst wie folgt zusammen: