Zwischendurch habe es Terminverzögerungen gegeben, das Material sei nicht gekommen und man habe mahnen müssen. Das habe es bei anderen Lieferanten aber auch gegeben (Z. 153 ff.). Letztlich verneinte auch H.________, das die Vorkommnisse im November/Dezember 2014 einen Einfluss auf die Geschäftsbeziehung mit der C.________(Gesellschaft) gehabt haben (Z. 171 f.). Es gibt keinen Grund, weshalb G.________ und H.________ diesbezüglich falsche Aussagen machen sollten. 6.4 Zusammenfassend ist daher Folgendes festzuhalten: