Auch H.________, welcher im November/Dezember 2014 Leiter technischer Einkauf bei der E.________(AG) und direkte Hauptansprechperson für die C.________(Gesellschaft) war (Z. 63 ff.), sagte aus, die E.________(AG) habe aus diesem Vorfall etwas gelernt (Z. 159 ff.). Sie hätten den Mitarbeitern kommuniziert, dass sie breiter abgestellt sein müssen mit diesen Teilen (Z. 165 ff.). Wenn neue Teile gekommen seien, habe man breiter angefragt (Z. 174 ff.). Entgegen den Vorbringen in der Beschwerde sind diese Äusserungen aber keine Bestätigung für die vom Beschwerdeführer behauptete Kausalkette.