Es trifft zu, dass G.________ (Verantwortlicher der Beschaffungen und Vorgesetzter von H.________ [Z. 64 bis 75]) in der staatsanwaltlichen Einvernahme vom 11. März 2022 angab, die schlechten Erfahrungen im November/Dezember 2014 hätten einen intensiveren Ausbau der Second Source Strategie zur Folge gehabt (Z. 159 ff.). Auch H.________, welcher im November/Dezember 2014 Leiter technischer Einkauf bei der E.________(AG) und direkte Hauptansprechperson für die C.________(Gesellschaft) war (Z. 63 ff.), sagte aus, die E.________(AG) habe aus diesem Vorfall etwas gelernt (Z. 159 ff.).