6. 6.1 Um einen Lieferrückgang der D.________-Teile aufzuzeigen, reichte der Beschwerdeführer die Bestellungen für die D.________-Teile von 2007 bis 2020 ein. In Übereinstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft ist daraus vor allem ersichtlich, dass die Bestellungen für die D.________-Teile erst ab 2017 zurückgingen, mithin zwei Jahre nach der verzögerten Lieferung im Dezember 2014. Zudem kam es auch schon zu Umsatzeinbrüchen in den Jahren 2008 und 2009 und es gab überdurchschnittliche Bestellmengen in den Jahren 2011, 2015 und 2016.