__ Teilen, als Folge von Massnahmen E.________(AG), als Folge von Lieferschwierigkeiten, als Folge von verlorener Information, als Folge von Verhaftung und Beschlagnahmung PC») kann die Beschwerdekammer aber nicht folgen. Der Umstand, dass es aufgrund der Untersuchungshaft und der Beschlagnahme des EDV-Systems zu einer verzögerten Lieferung im Dezember 2014 kam, bedeutet nicht zwingend, dass auch die Intensivierung der Second Source Strategie adäquat kausale Folge des Strafverfahrens ist, zumal diese Strategie der E.________(AG) nicht als unmittelbare Reaktion auf das Straf-