Diesen Ausführungen bzw. der vom Beschwerdeführer skizzierten Kausalkette («Umsatzrückgang, als Folge von weniger D.________ Teilen, als Folge von Massnahmen E.________(AG), als Folge von Lieferschwierigkeiten, als Folge von verlorener Information, als Folge von Verhaftung und Beschlagnahmung PC») kann die Beschwerdekammer aber nicht folgen.