Dies habe zur Folge gehabt, dass die Firma C.________(Gesellschaft) weniger D.________- Teile an die E.________(AG) habe verkaufen können (weniger Aufträge) und ihr Umsatz dadurch zurückgegangen sei, womit ihr ein Schaden entstanden sei. Es gilt daher in einem ersten Schritt zu prüfen, ob das Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer adäquat kausal für den Umsatzrückgang bei der C.________(Gesellschaft) gewesen ist.