2017: 70’000.-Franken. […]. Bezüglich der beigelegten Jahresabschlüsse, insbesondere des Jahresabschlusses 2016 ist festzuhalten, dass dieser - wie in Beilage1 ausgeführt - nur so hoch ausfällt, weil in diesem Jahr eben die E.________(AG) noch einmal bzw. das letzte Mal die genannten Teile von der C.________(Gesellschaft) bestellt und bezahlt hat, in der Folge wurden jedoch diese Teile von anderen Lieferanten bezogen.»