3. Das Verfahren gegen den Beschwerdeführer wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) wurde rechtskräftig eingestellt. Der Beschwerdeführer macht geltend, seiner Firma C.________(Gesellschaft) sei durch die Untersuchungshaft von 24 Tagen (12. September 2014 bis 5. Dezember 2014) sowie die Beschlagnahme des geschäftlich genutzten EDV-Systems (12. November 2014 bis 27. November 2014) ein Schaden entstanden. Der diesem