Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte in ihrer Stellungnahme vom 9. Januar 2023 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Der Beschwerdeführer bzw. die Generalstaatsanwaltschaft reichten am 16. Januar, 19. Januar und 24. Januar 2023 weitere Eingaben im Rahmen des rechtlichen Gehörs ein.