Dagegen reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 24. November 2022 Beschwerde ein. Er beantragte, die Verfügung sei aufzuheben und es sei ihm für den entgangenen Geschäftsgewinn der C.________(Gesellschaft) mindestens ein Betrag von CHF 1'308'000.00 zuzusprechen, eventualiter sei die Verfügung aufzuheben und die Sache zur neuen Beurteilung an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Kantons Bern.