Diese stellen sich wie folgt dar. Aus dem Anzeigerapport der Kantonspolizei vom 8. Juni 2021 geht hervor, dass die an der Kundgebung teilnehmenden Personen, darunter auch die Beschwerdeführerin, eingekesselt und darüber informiert wurden, dass sie angezeigt werden (pag. 3 Strafakten). Die Beschwerdeführerin wurde in der Folge kontrolliert und weggewiesen. Ihr war auch der Vorwurf bekannt (pag. 4 Strafakten). Zudem wurde die Beschwerdeführerin mit Schreiben der Polizei vom 17. Mai 2021 aufgefordert, dieser bis am 31. Mai 2021 eine gut leserliche Kopie des Attests (Befreiung von der Maskenpflicht) zuzustellen.