1. Die Beschwerdeführerin wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 14. Dezember 2021 wegen Widerhandlungen gegen die Covid-19-Verordnung besondere Lage durch Nichttragen einer Gesichtsmaske an einer politischen Kundgebung schuldig erklärt und zu einer Busse von CHF 100.00 sowie zu den Verfahrenskosten von CHF 100.00 verurteilt (pag. 8 Strafakten). Das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) stellte im Entscheid vom 21. November 2022 fest, dass die Einsprache der Beschuldigten gegen den Strafbefehl verspätet eingereicht worden sei.