den Mitarbeitenden gegenüber nach der Kündigung positiv eingestellt gewesen war, bedeutet dies nicht, dass er dies Monate später immer noch ist. Weder aus dem Umstand, dass er eine Abschiedskarte geschrieben und ein Fresspäckli geschickt hat, noch aus der Tatsache, dass seit seinem Ausscheiden eine gewisse Zeit verstrichen ist, kann der zwingende Schluss gezogen werden, dass negative Empfindungen nicht möglich wären, zumal im Anschluss an die Kündigung noch ein Verfahren wegen angeblicher ungerechtfertigter Kündigung angestrengt worden ist. Wie lange dieses gedauert hat resp. ob dieses abgeschlossen ist, ist der Kammer nicht bekannt.