Die Kündigung sei von seinem Vorgesetzten ausgesprochen worden. Diese habe dann noch ein Verfahren wegen «unrechtmässiger Kündigung» nach sich gezogen (Protokoll der Einvernahme von F.________ vom 24. August 2022 Z. 29-44 und Z. 97-115). Die Aussagen der betroffenen drei D.________-Mitarbeitenden können derzeit als glaubhaft bezeichnet werden. Ihre Schilderungen scheinen objektiv, ohne Übertreibungen und decken sich auch weitergehend mit den vom Beschwerdeführer eingereichten Replikbeilagen. Gemäss Letzteren scheint sich – in Übereinstimmung mit den Aussagen von F._____