Die Mutmassung von F.________, wonach der Beschwerdeführer verantwortlich sein könnte, gründet im Umstand, dass ihm aus seinem Umfeld niemand in den Sinn komme, der sich ihm gegenüber so verhalten würde, es jedoch in der Vergangenheit zwischen einem ihm unterstellten Ex-Mitarbeiter und der D.________ zu einem Zerwürfnis gekommen sei. Es hätten sich mehrere Vorfälle ereignet (u.a. Verhalten des Beschwerdeführers [«Telefonabhängen und so weiter]). Die Kündigung sei von seinem Vorgesetzten ausgesprochen worden.