Es müsse jemand sein, der wisse, dass sie bei der D.________ (und dort in welcher Abteilung) arbeite, sie einen am 24. Oktober 2019 geborenen Sohn habe und die korrekte Schreibweise des Namens ihres Sohnes kenne. Alles treffe auf den Beschwerdeführer zu und sie sei sich fast sicher, dass er die Strafanzeige verfasst habe. Dies vermutungsweise wegen des «Homeoffice-/Zoom-Meeting-Vorfalls» und der anschliessenden internen Untersuchung (zum Ganzen Protokoll der Einvernahme von C.________ als beschuldigte Person vom 14. Juli 2022 Z. 82 ff.). Die Mutmassung von F._____