next order: same price, same wallets, BTC or ETH). Gemäss ihren Aussagen sei sie ziemlich resp. sehr erschrocken und sie hätte innerlich gezittert (Einvernahmeprotokoll vom 23. März 2021 Z. 64, Z. 102 und Z. 124). Unter einer «Drohung» im Sinn von Art. 180 StGB wird nicht bloss eine ausdrückliche Erklärung des Drohenden verstanden, sondern jegliches Verhalten, durch welches das Opfer vom Drohenden bewusst in Schrecken oder Angst versetzt wird.