7 nen für seine Kündigung verantwortlich machen, hätte er ein entsprechendes Motiv für das Versenden der anonymen Postsendungen und das Einreichen der Strafanzeige. 7.2 Der Beschwerdeführer führt aus, dass hinsichtlich F.________ und E.________ kein strafrechtlich relevantes Verhalten ersichtlich sei. Die Tatbestandsvoraussetzungen der Drohung, Verleumdung und Beschimpfung seien nicht erfüllt, womit höchstens eine falsche Anschuldigung gegenüber C.________ im Raum stehe. Hierfür sei er aber ebenfalls nicht verantwortlich.