5 beitsort und Wohnort nicht identisch sind – nicht zwingend am Wohnort aufgegeben werden. Aus den diversen Deliktsblättern vom 5. Dezember 2022 ergibt sich, dass der Tatort als «unbekannt» bezeichnet wird. Weiter ist zu berücksichtigen, dass es vorliegend um mehrere Postsendungen und (möglicherweise) eine E-Mail geht.