Doch auch hierzu wollte sich der Beschwerdeführer nicht äussern. Gemäss Sammelrapport der Kantonspolizei Bern vom 5. Dezember 2022 wurde der staatsanwaltliche Auftrag zur erkennungsdienstlichen Erfassung und Erstellung eines DNA-Profils – d.h. die angefochtene Verfügung – dem Beschwerdeführer im Anschluss an die Einvernahme vom 14. November 2022 ausgehändigt. Auch wenn die angefochtene Verfügung knapp ausgefallen ist, so waren dem Beschwerdeführer in jenem Zeitpunkt die wesentlichen Umstände resp. die Ausgangslage bekannt. Ihm war gestützt auf die Vorhalte anlässlich der Einvernahme bekannt, was ihm konkret vorgeworfen wird resp.