Aus der angefochtenen Verfügung ergibt sich, dass gegen den Beschwerdeführer eine Strafuntersuchung wegen falscher Anschuldigung, Beschimpfung, Verleumdung und Drohung geführt wird. Der Beschwerdeführer wurde anlässlich seiner Einvernahme vom 14. November 2022 mit den unter E. 3.1 hiervor aufgeführten Tatvorwürfen konfrontiert. Er verweigerte indes die Beantwortung von Fragen zu