___ – wegen Beschimpfung, Verleumdung und Drohung sowie – betreffend C.________ – wegen falscher Anschuldigung [Ausdehnungsverfügung vom 27. Oktober 2022]). Am 9. November 2022 erliess die Staatsanwaltschaft einen Hausdurchsuchungsund Vorführungsbefehl sowie die hier angefochtene Verfügung betreffend erkennungsdienstliche Massnahmen. Am 14. November 2022 erfolgte die Hausdurchsuchung und die erste (delegierte) Einvernahme des Beschwerdeführers. Der Beschwerdeführer bestritt die ihm gegenüber erhobenen Vorwürfe und verweigerte die Aussage.