3 Zudem wurde er als Schande und Niemand betitelt und festgehalten, dass seine Töchter nicht bei einem drogenabhängigen Vater aufwachsen würden und sich die KESB freuen werde. In der Folge verfügte die Staatsanwaltschaft gestützt auf die diversen Aussagen der betroffenen D.________-Mitarbeitenden die Ausdehnung des bisher gegen unbekannte Täterschaft geführten Strafverfahrens (einerseits gegen den Beschwerdeführer, andererseits – betreffend F.________ – wegen Beschimpfung, Verleumdung und Drohung sowie – betreffend C.______