_ ist aktenkundig, dass am 7. Juli 2022 eine an ihn gerichtete Postsendung im Postbüro der D.________ AG als verdächtig eingestuft wurde, worauf die Kantonspolizei Bern, das Dezernat für Brände und Explosionen und die Berufsfeuerwehr Bern avisiert worden sind. Die Postsendung enthielt letztlich ungefährliches weisses Pulver (vermutungsweise Backpulver) und ein in englischer Sprache verfasstes Schreibens (F.________, got your Monero token. Thanks! Here is you good. Enjoy it! Use same wallet for next order. [Deliktsblatt Nr. 3]). Die Postsendung erhielt F.________ nie zu Gesicht.