Insoweit lässt sich den im Beschwerdeverfahren eingereichten Akten entnehmen, dass E.________ am 21. Februar 2022 von der G.________ SA (diese betreut den Kundendienst der D.________) darüber informiert worden ist, dass via Kundenportal eine E-Mail eingegangen sei, in welcher sich der/die Verfasser/in über sie beschwert. Am 21. März 2022 erhielt sie überdies an ihrem Arbeitsplatz eine an sie gerichtete Postsendung. Im entsprechenden Umschlag befand sich ein weisses Pulver sowie ein Schreiben mit dem Wortlaut Hi S.! Received your payment; here’s your good.;