Er beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, dass die angefochtene Verfügung in Gutheissung der Beschwerde aufzuheben sei, wobei die Unterlassung der Abnahme eines WSA sowie eines Eintrags in das DNA-Profil-Informationssystem anzuordnen sei. In prozessualer Hinsicht ersuchte er um unverzügliche Aushändigung der gesamten Verfahrensakten und um Überweisung der Strafuntersuchung, einschliesslich der vorliegenden Beschwerde, an die Strafbehörden des Kantons Aargau. Am 24. November 2022 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren und erteilte der Beschwerde die aufschiebende Wirkung.