Der Grund, weshalb er beabsichtigte, in der Schweiz einen Asylantrag zu stellen, lag am Umstand, dass D.________, die Mutter des Opfers, in der Schweiz lebte und er sie heiraten wollte (Z. 53 f. und Z. 93 ff.). Der Beschwerdeführer gab zwar an, dass er auch ohne Heirat aufgrund der politischen Lage in seinem Heimatland gute Chancen auf Annahme seines Asylantrages habe (Z. 98 ff.), es ist aber ungewiss, ob sein Asylgesuch angenommen wird. Grundsätzlich hat der Beschwerdeführer wenig Perspektiven auf ein mittel- bzw. längerfristiges Verbleiben in der Schweiz.