Es beschreibt damit ein gleiches oder ähnliches Vorgehen, was aber nicht per se auf eingeübte Aussagen hindeutet, sondern auch ein Hinweis dafür sein kann, dass der Beschwerdeführer immer gleich vorgegangen ist. Auf Frage, weshalb es wisse, dass es fünfmal angefasst worden sei, gab das Opfer an, es habe fünfmal wehgehabt (ab Minute 14:15 Rapport Videoaufnahme). Es scheint daher auch nicht ausgeschlossen, dass sich das Kind an die Anzahl der Vorfälle erinnerte. Es kann auch auf die Ausführungen des Zwangsmassnahmengerichts verwiesen werden (S. 4 des angefochtenen Entscheids).