Dabei zeigte das Opfer auf den Intimbereich (ab Minute 13:52 Rapport Videoaufnahme). Zusammengefasst machte es geltend, immer am Freitagabend, wenn die Mutter nicht zu Hause und es allein mit dem Beschwerdeführer gewesen sei, habe es der Beschwerdeführer gekitzelt und wenn es die Augen geschlossen gehabt habe, habe er es mit dem Finger über den Kleidern im Intimbereich angefasst (ab Minute 13:58 Rapport Videoaufnahme). Es beschreibt damit ein gleiches oder ähnliches Vorgehen, was aber nicht per se auf eingeübte Aussagen hindeutet, sondern auch ein Hinweis dafür sein kann, dass der Beschwerdeführer immer gleich vorgegangen ist.