Die Mutter gab zudem nicht an, dass sie das Opfer in der Folge weiter ausgefragt hatte, sondern sagte aus, es sei danach alles wieder normal gewesen (Z. 70). Das Opfer sei schliesslich am 18. November 2021 zu ihr gekommen und habe gesagt: «Mama, wenn Papa mit mir spielt und seinen Finger hier reindrückt, habe ich Schmerzen» (Z. 74 f.). In der Folge trennte sich die Mutter vom Beschwerdeführer und liess ihn nicht mehr bei sich wohnen. Es bestehen auch nach Ansicht der Kammer keine offensichtlichen Motive, weshalb sie den Beschwerdeführer zu Unrecht belasten sollte.