Sie habe nachgeschaut und gefragt, ob es jemand angefasst habe (Z. 56 ff.). Der Umstand, dass die Mutter ihr Kind in diesem Zusammenhang explizit nach einer Berührung gefragt und via Google danach gesucht hat, wie man ein Kind fragen könne, ob es ein Sexualdelikt erlebt habe (Z. 67 f.), belegt noch keine suggestive Beeinflussung bzw. macht die Aussagen des Opfers nicht von vorneherein unglaubhaft. Die Mutter gab zudem nicht an, dass sie das Opfer in der Folge weiter ausgefragt hatte, sondern sagte aus, es sei danach alles wieder normal gewesen (Z. 70).