1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten eine Strafuntersuchung wegen sexueller Handlungen mit Kind. Der Beschuldigte wurde am 11. Januar 2022 festgenommen. Mit Entscheid vom 14. Januar 2022 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten an und befristete diese auf zwei Monate, d.h. bis zum 10. März 2022. Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 25. Januar 2022 Beschwerde ein.