Auch das geltend gemachte Anfordern von Unterstützung zwecks Anhaltung der Beschwerdeführerin erweist sich nicht als mildere, gleichwirksame Alternative. Auch wenn unbestritten ist, dass aufgrund des Ordnungsdiensteinsatzes im Zusammenhang mit dem Champions League Gruppenspiel zahlreiche Polizisten in der Nähe waren und Verstärkung kurzum eingetroffen ist, wäre eine Anhaltung ohne den Hundeeinsatz kaum gewährleistet gewesen.