in den Sichtbereich der im Stadion anwesenden Personen dazu geeignet gewesen wäre, die Durchführung des Fussballspiels zu stören, das Fussballspiel als Plattform für (unerlaubte) Werbezwecke, politische Aktionen, Provokationen oder dergleichen zu missbrauchen und/oder gar die Sicherheit der anwesenden Personen zu gefährden. Letzteres war auch der Grund dafür, dass die polizeilichen Einsatzkräfte damit beauftragt waren, aktiv nach der Person, die die Drohne flog, zu suchen, mit dem Ziel, diese nach Möglichkeit anzuhalten (Anzeigerapport im Verfahren BM 22 27242 vom 24. Mai 2022, S. 1 f.).